Was ändert sich ab dem 19. April 2021?
Spielbetrieb im Breitensport
- Erlaubt sind Spiel- und Übungsformen mit Distanz (1.5) zu zweit.
Eine entsprechende Auswahl an «Corona-fähigen» Spielformen stellt Swiss Squash auf squashtraining.ch zur Verfügung.
Werden andere Formen gespielt, müssen die beiden Spieler*innen sicherstellen, dass der Abstand von 1.5m immer eingehalten wird (Distanz-Squash) - Personen welche im gleichen «Haushalt» wohnen, können ohne Einschränkungen Squash spielen.
Trainingsbetrieb
Erlaubt sind Spiel- und Übungsformen mit Distanz (1.5) zu zweit. An einer Trainingssession dürfen maximal 15 Personen teilnehmen.
Regeln für Squashtrainer/innen
Erlaubt sind Spiele und Übungen zu zweit, bei welchen die Abstandsregelung von 1.5 m eingehalten werden kann.
Die Detail zu den einzelnen Bestimmungen finden sich im Schutzkonzept für die Sportart Squash
Was bleibt gleich?
- In den Innenräumen gilt Maskenpflicht. Auf dem Court kann ohne Maske gespielt werden.
- Für Jugendliche bis 20-jährig (Jg. 2001 und jünger) gibt es weiterhin keine Einschränkungen
- Für Leistungssportler*innen gibt es weiterhin keine Einschränkungen
- Der Meisterschaftsbetrieb bleibt eingestellt (ausser NLA)
- Der Turnierbetrieb bleibt eingestellt (ausser A-Turniere)
Diese Information wurde von Swiss Squash am 15. April 2021 publiziert. Hier der Link dazu.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Euer Bern Squash – Team